Ausbildung

In der folgenden Auflistung findest Du die von uns angebotenen Ausbildungsklassen:

Die theoretische Prüfung ist 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor erreichen des Mindestalters möglich!

Fahrerlaubnisklasse

Mindestalter

Beschreibung

BF17

17 Jahre
(begleitetes Fahren)

PWK und LFW bis max. 3,5t z. Gm. mit kleineren Anhängern

B

18 Jahre

PWK und LFW bis max. 3,5t z. Gm. mit kleineren Anhängern

BE

18 Jahre

Klasse B mit der Möglichkeit große Anhänger zu fahren

A

24 Jahre

Motorräder ohne Leistungsbegrenzung

A1

16 Jahre

Leichtkrafträder bis 125 ccm und max 11 kW, jedoch max 01 kW/Kg

M

16 Jahre

Kleinkrafträder bis 50 ccm und max. 45 Km/h

S

16 Jahre

Mofa-Kurs

 

Für den Erwerb Deiner gewünschten Fahrerlaubnisklasse musst Du auch den theoretischen Unterricht besuchen.

Die Unterrichte setzen sich zusammen aus:

12 Lektionen Grundunterricht (auf dem Unterrichtsplan als 1 – 12 bezeichnet) plus klassenspezifischem Unterricht, dieser ist in den Unterrichtsplänen als ZUA (Zusatzunterricht Auto) und ZUM (Zusatzunterricht Motorrad) bezeichnet.

Klasse B/ BF17Lektion 1 – 12 plus ZUA1 und ZUA2.
Klasse BEKein Unterricht vorgeschrieben!
Klasse ALektion 1 – 12 plus ZUM1, ZUM2, ZUM3 und ZUM4.
Klasse A2Lektion 1 – 12 plus ZUM1, ZUM2, ZUM3 und ZUM4.
Klasse A1Lektion 1 – 12 plus ZUM1, ZUM2, ZUM3 und ZUM4.
Klasse AMLektion 1 – 12 plus zwei mal ZUM nach Wahl.
Klasse LLektion 1 – 12 plus zwei spezielle Unterrichte für landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge.

Sofern Du schon eine Fahrerlaubnis im Vorbesitz hast, werden Dir 6 Grundunterrichte angerechnet.

Die Unterrichte für die MOFA Prüfbescheinigung werden individuell für Dich festgelegt, wir werden hier in 6 Doppelstunden das MOFA-Fahren erörtern und erläutern.

Die theoretische Schulung für die Klasse B96/ B96_17 beträgt min. 150 Minuten, die Termine werden individuell für Dich festgelegt.

Bei einer Aufstiegsprüfung der Klasse A1 nach A2, oder A2 nach A ist weder theoretischer Unterricht noch eine theoretische Prüfung vorgeschrieben!!!